Göttinger Bestattungshaus
In dieser schweren und schmerzlichen Zeit möchten wir Ihnen und Ihrer Familie unser aufrichtiges Mitgefühl aussprechen.
Damit wir das persönliche Gespräch mit Ihnen sorgfältig, respektvoll und einfühlsam vorbereiten können, bitten wir Sie, unsere Sterbefallanzeige vollständig auszufüllen.
Ihre Angaben helfen uns dabei, die persönlichen Wünsche und wichtigen Informationen zuverlässig zu erfassen und die weiteren Schritte gemeinsam mit Ihnen vorzubereiten.
Bitte beachten Sie: Das Ausfüllen des Formulars ist unverbindlich. Ein Auftrag kommt erst nach einem Gespräch, unserer Bestätigung sowie dem Eingang Ihrer Anzahlung in Höhe von 2.750 € bei einer Feuerbestattung oder 3.750 € bei einer Erdbestattung zustande. Informationen zur Bestattungspflicht
Wenn die Bestattungskosten im Rahmen der Sozialhilfe (gemäß § 74 SGB XII) übernommen werden sollen, ist vor Beginn unserer Tätigkeit eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme durch das zuständige Sozialamt am Sterbeort erforderlich.
Antrag zur Kostenübernahme für Sterbefälle in Göttingen.
Zum Serviceportal für Sterbefälle im Landkreis Göttingen.
Ohne eine amtliche Bestätigung können wir keine Aufträge ausführen oder verbindliche Reservierungen vornehmen.
Füllen Sie unsere Sterbefallmeldung bitte vollständig aus. Sobald uns die schriftliche Zusage des Sozialamtes vorliegt, kümmern wir uns umgehend um die Umsetzung der vereinbarten Leistungen.